In Deutschland bestehen bundeseinheitliche Regelungen. Dies bedeutet, dass alle 16 Bundesländer dieselben Rechtsnormen zu befolgen haben.
In den USA hingegen herrscht ein anderes System: Die jeweiligen Einzelstaaten regeln das Familienrecht. Bundesgesetze gelten nur als Rahmenbedingungen.
Es ist aber zu beachten, dass in den einzelnen Staaten der USA schon Bestimmungen bestehen, um die beiderseitige Geltung von Entscheidungen und der Rechtshilfe zu fördern. Beispielsweise ist dies der „Uniform Marriage and Divorce Act“. Dieser wurde von allen amerikanischen Staaten umgesetzt.
Hinsichtlich des Sorgerechts besteht in den USA regelmäßig, wie auch in Deutschland, das gemeinsame Sorgerecht. Bezeichnet wird dies als „joint legal custody“. In diesem Fall leben die Kinder überwiegend bei einem Elternteil, jedoch wird das andere Elternteil bei allen bedeutsamen Entscheidungen des Kindes beteiligt. Das andere Elternteil verfügt auch über ein umfassendes Umgangsrecht. Das bloße Besuchsrecht „visitation“ wird fortan überwiegend bezeichnet als „parenting time“.
Insbesondere bestehen Unterschiede zu dem deutschen Recht dahingehend, dass dem amerikanischen nicht sorgeberechtigte Elternteil eine direkte Auskunftspflicht zusteht.
Das Bundesgesetz „Family Educational Rights and Privacy Act“ regelt, dass beide Elternteile von der Schule alle Informationen zuteil bekommen müssen.
Hinsichtlich der Scheidung in Kalifornien ist Folgendes zu beachten:
Im Hinblick auf den Wohnort der Scheidungsparteien besteht die Regelung, dass die Parteien ihren Aufenthaltsort in dem Bezirk des zuständigen Gerichts für mindestens sechs Monate hatten.
Dabei ist es ausreichend, dass nur eine Partei diesen Wohnort für mindestens sechs Monate begründet hat.
Sollte während des Scheidungsverfahrens durch das Gericht festgestellt werden, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird der Scheidungsantrag von dem Gericht abgewiesen werden
Im Unterschied zum deutschen Recht sieht das Recht des Staates Kalifornien/USA vor, dass ein Grund für die Scheidung vorliegen muss.
Grundsätzlich kann man in diesem Punkt übereinkommen, dass schlichtweg erhebliche Differenzen in der Ehe bestehen.
Das Recht des Staates Kalifornien / USA nennt dieses „irreconcilable differences“.
Ein weiterer Grund für eine Scheidung wird als „incurable insanity“ bezeichnet.
Dabei handelt es sich bei dem letzten Scheidungsgrund um einen Grund, der vor dem Gericht bewiesen werden muss.
Dies kann geschehen durch medizinische oder psychiatrische Gutachten bzw. Atteste.
Insofern ist es immer ratsam, sich auf den ersten Scheidungsgrund „erhebliche Differenzen“ zu berufen.
Im Gegensatz zum deutschen Recht besteht in dem Recht des Staates Kalifornien / USA kein Trennungsjahr, welches eingehalten werden muss.
Ferner sollte überprüft werden, ob nicht ggf. deutsches Scheidungsrecht und Familienrecht zur Anwendung kommt.
Außerdem ist es in Kalifornien erlaubt sich rechtlich zu trennen. Die Ehe besteht hingegen noch rechtlich. Dies ist die „legal separation“. Die rechtliche Trennung kann nicht in allen amerikanischen Staaten vollzogen werden.
Mit der rechtlichen Trennung kann das Gericht Entscheidungen zum Ehegattenunterhalt, Eigentumsaufteilung, Sorgerecht und Kindesunterhalt treffen.
Mögliche Gründe für den Verzicht auf eine Scheidung sind etwa religiöse Gründe oder auch zwecks Versicherung.
Kdp Legal & BLL – Ihre Rechtsanwälte für US-Recht!
Family Law is differently regulated in Germany and the United States of America (USA).
In Germany are nationwide regulations. This means that all 16 federal states have to follow the same legal regulations in family law. This is contrary to the US. America is based on the state system: The individual states settle their own family law.
Federal laws are just general conditions.
Notable is that in some states there are already provisions to encourage the reciprocal recognition of legal assistance and decisions. For exapmle one has to consider the „Uniform Marriage and Divorce Act“. This regulation has been put into force by all states.
Referring to child custody mostly common custody is given as in Germany. It is in particular known as „joint legal custody“.
Thus, the children stay mostly with one parent. The other parent takes part in all significant decisions of the child. Furthermore, the other parent has a widespread right of access. The general visition right known as „visitation“ means now „parenting time“.
Especially, there are differences to german law according that the non custodian parent has a direct obligation to obtain information about the child.
The federal law „Family Educational Rights and Privacy Act“ regulates that both parents has to be provided by the school with all information about their child.
In case of having a divorce in California there are some aspects to consider:
Referring to the place of residence of both parties it is regulated that the parties need to have their place of residence in the district of the responsible court for at least six months.
It is sufficient that only one party has this place of residence for at least six months.
In case that during the proceedings the court recognizes that this requirement is not fulfilled, it will decline the divorce petition.
Contrary to german law a reason for divorce is necessary in California/USA.
In general one can say that the marriage has significant differences.
California Law calls this „irreconcilable differences“.
Another reason for divorce is called „incurable insanity“. This reason needs to be proven by the court. In order to that medical or psychiatric opinions or certificates are needed.
Insofar it is better to say that irreconcilable differences are given.
Moreover, compared to Germany no seperation year is required in America.
Further, it has to be reviewed whether german family law is applicable.
In addition, legal separation is allowed in California. In this case the marriage still exists legally. The legal separation is not allowed in every american state.
With a legal separation the court can make decisions for spousal support, property division, child support and child custody.
Possible reasons for a waiver of divorce are religious issues or insurance purposes.